Feuerwehrpläne nach DIN 14095
Was ist eigentlich ein Feuerwehrplan?
Der Feuerwehrplan soll dem Einsatzleiter und den Hilfskräften die für den Einsatz notwendigen Informationen (z.B. Räumlichkeiten und Gefahren) liefern.
Die im Baugenehmigungsverfahren geforderten Feuerwehrpläne sind vom Errichter oder Betreiber der baulichen Anlage in Einvernehmen mit den Brandschutzdienststellen zu erstellen und den örtlichen Feuerwehren zur Verfügung zu stellen.
Wer stellt den Feuerwehrplan auf?
Die im Baugenehmigungsverfahren geforderten Feuerwehrpläne sind vom Errichter oder Betreiber der baulichen Anlage in Einvernehmen mit den Brandschutzdienststellen zu erstellen und den örtlichen Feuerwehren zur Verfügung zu stellen.
Wie wird ein Feuerwehrplan erstellt?
Ein Feuerwehrplan kann nicht nur anhand von Planunterlagen erstellt werden; eine eingehende Objektbesichtigung ist eine wichtige Voraussetzung sowie die Abstimmung mit dem Betreiber und der Brandschutzdienststelle.
Nach welcher Vorschrift die Pläne auszuführen sind, ist mit der Abnahmebehörde abzuklären. Regionale Abweichungen von der DIN 14095 sind entsprechend zu berücksichtigen.
Wie aktuell sollen Feuerwehrpläne sein?
Laut DIN 14 095 ist der Betreiber der Anlage verpflichtet, die Feuerwehrpläne mindestens alle 2 Jahre von einer sachkundigen Person überprüfen zu lassen.
Entrauchungspläne
Die Entrauchungspläne sind Sonderpläne der Feuerwehrpläne und unterliegen ebenfalls der DIN 14095. Darüber hinaus gelten die Richtlinien der zuständigen Brandschutzdienststellen oder der örtlichen Feuerwehren und werden durch uns mit diesen abgestimmt.
Um in einem Gebäude bei einem Brandereignis Rauch und Wärme abführen zu können, sind Rauch- und Wärmeabzugseinrichtungen (kurz RWA) einschl. Nachströmöffnungen erforderlich. Bei mehrgeschossiger Bauweise erfüllen maschinelle Entrauchungen wie z.B. Brandgasventilatoren diese Aufgabe.
Damit die Einsatzkräfte der Feuerwehr oder befugte Personen gezielt und unverzüglich mit der Inbetriebnahme dieser Entrauchungseinrichtungen beginnen können, sind sogenannte Entrauchungspläne unverzichtbar. Sie enthalten Angaben zur Lage der RWA einschließlich Zuordnung der Entrauchungszonen und Auslöseeinrichtungen.
Abwasserplan/Löschwasser Rückhaltung
Nach der Richtlinie zur Bemessung von Löschwasserrückhalteanlagen bei Lagerung wassergefährdender Stoffe ist für bauliche Anlagen, die unter Punkt 2.1 dieser Richtlinie fallen, eine Löschwasserrückhaltung vorzusehen. Verantwortlich für die Sicherstellung der Löschwasserrückhaltung ist der Betreiber der baulichen Anlage.
Zusätzlich zu einem erforderlichen Feuerwehrplan ist für diese baulichen Anlagen ein Plan über die vorbereiteten Bereiche für die Löschwasserrückhaltung zu erstellen.