Leistungen

Bestuhlungs- und Rettungswegpläne

Der Bestuhlungs- und Rettungswegeplan

In Bestuhlungsplänen werden für die jeweilige Nutzung eines Raumes die Anzahl der Besucher und die Anordnung der Sitz- und Stehplätze aufgeführt. Dadurch wird im Schadensfall das rasche und sichere Verlassen des Raumes gewährleistet.

Für welche Objekte sind Bestuhlungspläne zu erstellen?

Bestuhlungspläne sind für alle Versammlungsstätten (Räume) zu erstellen, die der Versammlungsstättenverordnung (VStättV) unterliegen.

  • Gebäude mit (Versammlungs-)Räumen für mehr als 200 Personen
  • Gebäude, die insgesamt mehr als 200 Besucher fassen, wenn die Versammlungsräume gem. Rettungswege haben
  • Anlagen im Freien mit Szenenflächen, deren Besucherbereich jeweils mehr als 1.000 Besucher fassen und ganz oder teilweise aus baulichen Anlagen (z.B. Umzäunungen) bestehen
  • Sportstadien, die mehr als 5.000 Besucher fassen

Wer muss Bestuhlungspläne erstellen?

Bestuhlungspläne werden vom Betreiber oder Veranstalter erstellt und der Behörde zur Genehmigung vorgelegt.

Aktualität?

Für geänderte oder neue Anordnungen der Steh- bzw. Sitzplätze muss ein neuer Bestuhlungsplan erstellt und von der Behörde genehmigt werden.

Welche Normen gibt es für Bestuhlungspläne?

Die Erstellung der Bestuhlungspläne richtet sich im Wesentlichen nach den Vorschriften der VStättV der jeweiligen Länder.