Rotek GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Rotek GmbH - AGB´s

1) Allgemeines

Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle angebotenen und beauftragten Leistungen.
Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden werden auch ohne ausdrücklichen
Widerspruch nicht Vertragsbestandteil.
Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sowie Änderungen und Ergänzungen bedürfen der
Schriftform.

2) Angebot / Vertragsabschluss / Auftragsbestätigung

Angebote sind, insbesondere hinsichtlich der Preise, Menge, Leistung und Nebenleistung,
freibleibend und unverbindlich. An ein Angebot halten wir uns in der im Angebot angegebenen Zeit
gebunden.
Der Umfang der bei Vertragsschluss ausgehandelten und zu erbringenden Leistung wird allein durch
die Auftragsbestätigung festgelegt.
Unter Berücksichtigung einer möglichen Änderung rechtlicher oder technischen Normen und
dadurch bedingten Abweichungen von den Angebotsunterlagen, behalten wir uns Änderungen des
Vertrages bzw. der Auftragsbestätigung vor.
Bei Kleinaufträgen von Laufkarten unter 10 St. werden keine Vorabzüge geliefert.

3) Haftung

Eine Haftung der Firma ROTEK GmbH für Schäden aus jeglichem Rechtsgrund, einschließlich Verzug,
Unmöglichkeit, Schlechterfüllung und außervertraglicher (deliktischer) Haftung, ist ausgeschlossen,
es sei denn der Schaden beruht auf der Verletzung einer wesentlichen vertraglichen Hauptflicht
(Kardinalpflicht) durch die ROTEK GmbH oder wurde durch die ROTEK GmbH grob fahrlässig oder
vorsätzlich verursacht.
Die ROTEK GmbH haftet in keinem Fall für atypische und daher nicht vorhersehbare Folgeschäden.
Die ROTEK GmbH haftet ebenfalls nicht für Schäden, soweit der Kunde deren Eintritt durch ihm
zumutbaren Maßnahmen hätte verhindern können.
Die Rotek GmbH haftet ebenfalls nicht für Schäden durch die auf ausdrücklichen Kundenwunsch nach
Gutachten, Kundenvorgaben und/oder ohne Begehung der fertiggestellten Bauten durch die Rotek
GmbH, erstellten Feuerwehreinsatzpläne bzw. Laufkarten oder Flucht und Rettungswegpläne. Die
Rotek GmbH übernimmt in diesen Fällen keinerlei Gewährleistung für die Richtigkeit.

4) Sachmängelhaftung

Beanstandungen für die durch die ROTEK GmbH erbrachten Dienst- oder Werkleistung gleich welcher
Art, sind innerhalb von 10 Kalendertagen nach Ablieferung der Werke schriftlich bei der ROTEK
GmbH geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist gelten die übergebenen Werke und Leistungen
als mängelfrei und dem Auftrag entsprechend.
Für die unsachgemäße Handhabung, Benutzung und unzulässiger Verbreitung für die durch die
ROTEK GmbH erbrachten Dienstleistungen wird keine Haftung für Personen, Sach- und
Vermögensschäden übernommen.

5) Vergütung / Preise

Die Preise verstehen sich netto. Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung aufgeführten
Vergütungspauschalen zuzüglich der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer. Zusätzliche Leistungen, die
nicht im Dienstleistungsvertrag festgelegt sind, werden nach dem jeweiligen Stundensatz zuzüglich
der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer abgerechnet.
Fahrtkosten werden bei Sonderfahrten von dem jeweiligen Aufenthaltsort abgerechnet.

6) Fristen / Leistungstermine

Fristen und/oder Leistungstermine, sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich als verbindlich zugesagt
wurden. Auftragsänderungen führen zur Aufhebung vereinbarter Termine und Fristen, soweit nichts
anderes vereinbart wurde. Leistungsfristen verlängern sich angemessen im Falle höherer Gewalt und
allen sonst durch die ROTEK GmbH nicht zu vertretenen Hindernissen, welche auf die Leistung von
erheblichen Einfluss sind. Nicht durch Die Rotek GmbH zu vertretende Hindernisse sind auch
Verzögerungen durch Genehmigungs- bzw.- Freigabeverfahren durch Behörden oder Kunden.

7) Urheberrecht

Alle Angebote, technische Zeichnungen, Berechnungen, Dateien und andere übergebene Unterlagen
sind Eigentum der ROTEK GmbH, an denen diese das alleinige Urheberrecht zusteht, d.h. sie dürfen
gemäß §§ 1, 2 und 11 ff. Urhebergesetz und gemäß § 823 BGB ohne schriftliche Genehmigung weder
vervielfältigt, unbefugt verwertet noch an Dritte zur Einsicht überlassen oder in sonstiger Weise
inhaltlich mitgeteilt werden. Unterlagen, die wir zu Angeboten miteinreichen, sind, wenn der Auftrag
nicht an die ROTEK erteilt wird, unverzüglich an die Firma ROTEK GmbH zurückzugeben.

8) Aufrechnungsverbot

Aufrechnungsrechte stehen dem Auftragnehmer nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig
festgestellt oder unbestritten oder vom Besteller anerkannt sind oder in einem engen
synallagmatischen Verhältnis zur Forderung des Bestellers stehen.

9) Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung der Vergütung inklusive Umsatzsteuer sowie bis zur Erfüllung aller
zum Zeitpunkt der Lieferung bestehenden oder später entstehenden Forderungen gegen den
Auftraggeber behält sich die Firma ROTEK GmbH das Eigentum an dem gelieferten Werk vor.

10) Datenschutz

Der Kunde ermächtigt die Firma ROTEK GmbH die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung
erhaltenen Daten über ihn oder Dritte im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes (§ 26 BDSG) zu
verarbeiten, zu speichern und auszuwerten. Die ROTEK GmbH wird über betriebliche
Angelegenheiten, insbesondere über Betriebsgeheimnisse, Dritten gegenüber Stillschweigen
bewahren.

11) Rechnungsstellung

Die Rechnungsstellung erfolgt sofort nach erbrachter Leistung in Abschlags- oder
Gesamtrechnungen. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass Laufkarten / Schleifenpläne
nach einer Frist von acht Wochen ab Versanddatum der ersten Vorabzüge ohne Abschlag vollständig
in Rechnung gestellt werden. Änderungen nach Ablauf der 8 Wochen sind erneut kostenpflichtig und
werden nach deren Fertigstellung sofort in Rechnung gestellt.
Feuerwehreinsatzpläne, Flucht- und Rettungspläne die auf Kundenwunsch nach Gutachten,
Kundenvorgaben und/oder ohne Begehung der fertiggestellten Bauten durch die Rotek GmbH
erstellt wurden und nachträglich den tatsächlichen Gegebenheiten angepasst werden müssen,
(Zweiterstellung) werden mit 60% der ursprünglichen Kosten nachverrechnet. Notwendige
Aufnahmen vor Ort werden nach dem jeweiligen Stundensatz zuzüglich der jeweils gültigen
gesetzlichen Umsatzsteuer abgerechnet.

12) Zahlung

Soweit nicht anders vereinbart, sind Zahlungen sofort bei Rechnungsstellung ohne jeden Abzug zu
leisten. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass ab der ersten Mahnung 10,00 € je Mahnung
für die Bearbeitung berechnet wird.

13) Schlussbestimmungen

Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Leistungen ist Rosenheim. Die Bedingungen bleiben im
Zweifel auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner oder mehrerer Bestimmungen in ihren übrigen
verbindlich. Sollten Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so soll an deren
Stelle eine Bestimmung treten, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung
möglichst nahekommt.
Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und auch des Schriftformerfordernisses
bedürfen der Schriftform.