Leistungen

Organisatorischer Brandschutz

Was ist eine Brandschutzordnung?

Eine Brandschutzordnung ist eine auf ein bestimmtes Objekt zugeschnittene Zusammenfassung von Regeln für die Brandverhütung und das Verhalten im Brandfall.

Brandschutzordnung

Die Brandschutzordnung gliedert sich in drei Teile:

Teil A (Aushang)
richtet sich an alle Personen, die sich auf im Gebäude oder Betrieb aufhalten. Dazu zählen auch Mitarbeiter von Fremdfirmen.

Teil B (für Personen ohne besondere Brandschutzaufgaben)
richtet sich an Personen, die sich nicht nur vorübergehend im Gebäude oder Betrieb aufhalten. Inhalt von Teil B der Brandschutzordnung sind die betrieblichen und organisatorischen Maßnahmen zur Brandverhütung und die Hinweise zum richtigen Verhalten im Gefahrenfall.

Teil C (für Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben)
richtet sich an Personen, denen über ihre allgemeinen Pflichten hinaus besondere Aufgaben im Brandschutz übertragen worden sind (z. B. Brandschutzbeauftragte, Sicherheitsingenieure).

Brandschutzbeauftragter

Betreiber von Anlagen oder Unternehmer werden zum Schutz von Mensch, Natur und Sachwerten vor gefährlichen Einwirkungen in Gesetzen, Verordnungen und Richtlinien verpflichtet, bestimmte Aufgaben wahrzunehmen. Sie können hierfür geeignete Fachkräfte damit betrauen. Auch die vielschichtigen Tätigkeiten im Brandschutz erfordern oft Spezialisten mit profundem Fachwissen, über das der Unternehmer in der Regel nicht verfügt. Idealerweise bestellt er dazu qualifizierte Brandschutzbeauftragte.

Diese stehen dem Unternehmer mit ihren Fachkenntnissen als zentraler Partner für alle Fragen des Brandschutzes zur Verfügung. Durch ihre Beratung unterstützen und entlasten sie ihn damit.

Verschiedene Richtlinien, u.a. DGUV 205-003, vfdb 12-09/01 oder auch vdsvds 3211, regeln die notwendige fachliche Qualifikation, die Aufgaben und die Zusammenarbeit bzw. Koordination mit anderen Stellen.

Wir bieten Ihnen einen qualifizierten Brandschutzbeauftragten, der nach DGUV BGI 847 der Berufsgenossenschaften zertifiziert ist. Umfangreiche Erfahrungen im vorbeugenden, organisatorischen sowie dem abwehrenden Brandschutz sind unsere Stärke.

Feuerbeschau

Die Feuerbeschau dient dazu, Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz, die durch Brände entstehen können, zu verhüten.

Die Feuerbeschau obliegt den Gemeinden, sie können jedoch die Durchführung der Feuerbeschau auf externe Betriebe und sonstige Einrichtungen übertragen.

Die Feuerbeschau erstreckt sich auf Gebäude, insbesondere Sonderbauten und sonstige Anlagen und Gegenstände, bei denen Brände erhebliche Gefahren für Personen oder außergewöhnliche Sach- oder Umweltschäden zur Folge haben können oder bei denen konkrete Anhaltspunkte auf erhebliche Gefahren hinweisen.

Rotek GmbH

Unsere Leistungen

  • Erstellung einer Objektdatenbank mit
  • Festlegung der Prioritäten für die Feuerbeschau
  • Durchführung der Feuerbeschau
  • Erstellung eines Begehungsberichtes mit
  • Protokollierung der Mängel und Fristsetzung
  • Nachbegehung mit Protokollierung