Fluchtwegpläne nach DIN ISO 23601

Was sind Flucht- und Rettungspläne?
Sie dienen im Schadensfall dem raschen und sicheren Verlassen des Gebäudes oder zeigen den Weg in einen sicheren
Gebäudebereich. Insbesondere sollen alternative Fluchtwege aufgezeigt werden, wenn der Hauptfluchtweg blockiert ist.
Für welche Objekte sind Flucht- und Rettungspläne zu erstellen?
Flucht- und Rettungspläne sind für alle Sonderbauten sowie für alle Bauten, die der Versammlungsstättenverordnung
unterliegen, zu erstellen.
Wer muss Flucht- und Rettungspläne erstellen?
Die Erstellung liegt, wenn nicht behördlich oder baurechtlich gefordert, in der Eigenverantwortung des Betreibers.
Welche Normen gibt es für Flucht- und Rettungspläne?
Die Erstellung von Flucht- und Rettungsplänen erfolgt nach der DIN ISO 23601 und deren normative Verweise und Spezifikationen,
der DIN 7010 sowie der Arbeitsstättenverordnung.
Aktualität?
Flucht- und Rettungspläne müssen in regelmäßigen Abständen kontrolliert und ggf. aktualisiert werden, da nur aktuelle Pläne im Notfall nützen.
Welche Arten von Flucht- und Rettungsplänen gibt es?
Es gibt zwei Ausführungen von Fluchtwegplänen:
• Fluchtwegpläne in Fluren oder an Eingängen zu Etagen
• Fluchtwegpläne in Hotel-, Kranken- oder Klassenzimmern.


Was muss in Flucht- und Rettungsplänen enthalten sein?
- Das „Verhalten im Brandfall“ – ähnlich der Brandschutzordnung Teil A
- Ein Grundriss mit:
- Dem Standort
- den möglichen Fluchtwegen zu einem voraussichtlich sicheren Bereich
- den vorhandenen Feuerlöscheinrichtungen
- den vorhandenen Erste-Hilfe-Einrichtungen
- den Alarmierungseinrichtungen.
- Eine Legende zur Erläuterung der Sicherheitskennzeichen und Farbcodes
- Bei größeren Objekten ein Lageplan mit ausgewiesenem Sammelplatz (falls vorhanden).
Die Art, Anzahl und Größe ist auf das jeweilige Objekt abzustimmen.